Allgemeine Geschäftsbedingungen der CarsForMovies (CFM) Filmfahrzeugvermittlung

1. Gegenstand der allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der Auftragsbedingungen für Vermittlung von Fahrzeugen und Servicedienstleistungen auf Basis einer Auftragserteilung, die anfragende Produktionsfirmen, im Folgenden Produktion genannt dem Auftragnehmer nachfolgend CFM genannt unter Bezugnahme auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erteilt wurde.

1.2 Kunden sind Produktionsgesellschaften für Film, Foto, Werbung, TV und Event sowie Fahrzeuggeber.

1.3 Bei einem Vermittlungsgeschäft tritt CFM als Vermittler auf, der durch die Auftragserteilung eines Fahrzeuggebers das Fahrzeug an Kunden (Produktionsgesellschaften) für die Fahrzeuganmietung vermittelt.

1.4 Für Servicedienstleistungen wie angeboten, tritt CFM nach Auftragserteilung als Dienstleister auf.

1.5 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Gültigkeit in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung aktuellen Fassung.

2. Anmeldung von Fahrzeugen

2.1 Fahrzeugbesitzer können Ihre Fahrzeuge bei CFM für die Vermittlung für Film und Werbe Dreharbeiten, Foto-Shootings und Events anmelden.

2.2 Der Fahrzeugbesitzer teilt CFM mit der Online Anmeldung alle nötigen Fahrzeugdaten (Bezeichnung, Baujahr, Ausstattung etc.), Informationen zur Eignung und Nutzung des Fahrzeugs sowie seine persönlichen Kontaktdaten mit.

2.3 Die Anmeldung des Fahrzeugs bei CFM kann jederzeit durch Zusendung einer kurzen Mitteilung per E-Mail widerrufen werden.

2.4 Der Fahrzeugbesitzer beauftragt CFM durch seine Anmeldung mit der Bereitstellung seines Fahrzeugs im CarPool von CFM zur Vermittlung für Film und Werbe Dreharbeiten, Foto-Shootings und kommerzielle Events.

2.5 CFM ist bestrebt, alle angemeldeten Fahrzeuge (Inserate) durch aufschlussreiche Beschreibung und objektive Abbildung für die Vermittlung attraktiv zu machen. Eine Gewähr für eine erfolgreiche Vermittlung übernimmt CFM nicht.

2.6 Der Fahrzeugbesitzer erhält eine Bestätigung über den Eingang seiner Anmeldung per E-Mail an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse.

2.7 Der Fahrzeugbesitzer verpflichtet sich, CFM unverzüglich per Email zu informieren, wenn Ihn diese Bestätigung nicht innerhalb von 24 Stunden nach Absenden der Anmeldung zugegangen ist.

2.8 Der Fahrzeugbesitzer verpflichtet sich den Wegfall des angemeldeten Fahrzeugs (durch Verkauf, Diebstahl etc.) oder die Veränderung wesentlicher Eigenschaften des Fahrzeugs (Umbau, Lackierung etc.) anzuzeigen. Dies sollte durch Zusendung neuer Fotos und der geänderten Details für das Inserat erfolgen.

3. Erfassung / Aufnahme

3.1 Die übermittelten Anmeldungen werden durch uns kontrolliert und ggf. bearbeitet und ergänzt.

3.2 Der Fahrzeugbesitzer übermittelt CFM per Online-Formular oder per E-Mail Fotos von dem angemeldeten Fahrzeug (4 Ansichten: Front, Seite, Heck, Innenraum).

3.3 Von Ansprüchen Dritter an den übermittelten Fotos stellt der Fahrzeugbesitzer CFM frei. An allen von CFM selbst aufgenommenen Fahrzeugfotos besitzt CFM als Urheber die Rechte.

3.4 Die übermittelten Fotos werden durch CFM gesichtet, ggf. aufbereitet und dem Inserat hinzugefügt.

3.5 Bei Vollständigkeit der Daten und der benötigten Ansichten schaltet CFM das Inserat frei.

3.6 Der Fahrzeugbesitzer erhält daraufhin von CFM eine E-Mail über den erfolgreichen Abschluss der Anmeldung.

4. Mietpreis

4.1 Der bei der Anmeldung abgegebene Wunschpreis pro Tag ist nicht bindend und dient rein als Orientierungs- und Verhandlungsgrundlage für Produktionen.

4.2 Der Basispreis stellt die Grundlage für die Abrechnung ggü. den Vertragspartnern dar. Dem Fahrzeugbesitzer zahlt CFM als Tagesmiete den Basispreis abzgl. 10% Vermittlungsprovision (zzgl. gesetzlich geltender USt. bei Unternehmern) aus – sofern nicht anders vereinbart. Für die Auftraggeber/Produktion gilt als Tagesmiete der Basispreis zzgl. 20% Vermittlungsprovision (wie auf der Website ausgewiesen) – sofern nicht anders vereinbart -, zzgl. gesetzlich geltender USt.

5. Vermittlung von Fahrzeugen aus dem CarPool

5.1 Produktionen bzw. deren Beauftragte können im CarPool von CFM komfortabel, kostenlos und unbegrenzt nach Fahrzeugen recherchieren. Die Suchergebnisse lassen sich durch Eingabe von Stichwörtern und / oder Auswahl vordefinierter Suchkriterien anpassen und verfeinern.

5.2 Fahrzeuge, die für die Produktion in Frage kommen, können zu dem CarPark hinzugefügt, eingesehen und bearbeitet werden.

5.3 Die Produktionen übermitteln CFM den Inhalt des CarPark und machen Angaben zur Art der Produktion, zum gewünschten Mietzeitraum und zum Einsatzzweck der Fahrzeuge.

5.4 Verfügbarkeiten werden nach der Buchungsanfrage durch die Produktion und durch CFM geprüft und nachfolgend mit dem Fahrzeugeigner abgestimmt. Nach einer entsprechenden Verfügbarkeit des Fahrzeugs wird der angebotene Tagespreis, ggf. Langzeitanmietung und Zahlungsmodalitäten definiert und vereinbart. Zahlungsmöglichkeiten sind Barzahlung oder Überweisung auf das Konto des Fahrzeugebers.

5.5 Auf Grundlage der abgeschlossenen Buchungsbestätigung wird ein Angebot an die Produktion per E-Mail versendet. Die Produktion bestätigt diese per E-Mail und akzeptiert unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

5.6 Der Fahrzeuggeber erhält von CFM genaue Informationen zum Einsatzort, Zeit und Anlieferung und Abholung. Das Fahrzeug muss wie vereinbart vorbereitet sein.

5.7 Der Fahrzeuggeber verpflichtet sich an diese Zeiten zu halten.

5.8 In Einzelfällen werden Fahrzeuge durch offene oder geschlossene Transporte zum Einsatzort gebracht. Hier verpflichtet sich der Fahrzeuggeber ebenfalls die besprochenen Liefer- oder Abholzeiten einzuhalten.

5.9 Stornierungen eines Vermittlungsauftrags durch Kunde (Produktion) sind bis zu 48 Stunden vor geplanter Einsatzzeit (Übernahme) kostenfrei. Danach gilt: unter 24 Stunden 100% der vereinbarten Fahrzeugmiete pro Tag zzgl. einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 80,00 €, unter 48 Std. bis 24 Std. 70% der vereinbarten Fahrzeugmiete pro Tag.

5.10 Eine Stornierung findet Gültigkeit nach E-Mail Eingang (Produktion) und Bestätigung durch CFM oder berechtigten CFM Mitarbeiter

5.11 Fahrzeuggeber die aus einer nicht rechtzeitigen abgegebenen Stornierung durch Produktionen betroffen sind werden wie folgt durch CFM entschädigt:
unter 24 Stunden 70% der vereinbarten Fahrzeugmiete pro Tag
unter 48 Stunden bis 24 Stunden 35% der vereinbarten Fahrzeugmiete pro Tag

6. Auftragserteilung

6.1 Mit der Auftragserteilung wird CFM für die Produktion bis zur Auftragserfüllung oder dessen Widerruf dessen Handlungsbevollmächtigter.

6.2 Eine Auftragserteilung im Vermittlungsgeschäft durch den Fahrzeuggeber erfolgt durch Anmeldung im CarDrop Bereich auf der Seite www.carsformovies.de. Hier können Kraftfahrzeuge egal welcher Art, für Werbe/Foto/TV/Filmproduktion und Events angemeldet werden.

6.3 Eine Auftragserteilung für Servicedienstleistungen erfolgt durch E-Mail oder telefonische Übermittlung des Auftragsinhaltes und Umfang mit allen nötigen Informationen welche zur Erfüllung dienlich sind.

6.4 Auftragserteilungen für Vermittlungsgeschäfte (Produktionsgesellschaften) erfolgen nach einer gültigen Registrierung und folgender Buchungsanfrage. Buchungsanfragen sind mit einer fortlaufenden Buchungsnummer versehen.

7. Ausführung von Servicedienstleistungen

7.1 Angebotene Servicedienstleistungen werden nach den technischen und organisatorischen Gegebenheiten und Erfordernissen des Auftragnehmers durchgeführt.

7.2 Servicedienstleistungen sind Set Support und Koordination, Logistik und Fahrzeugtransport bis zur Drehbuchorientierten Spielfahrzeug Beratung.

7.3 Die Produktion stellt für Umsetzungsaufträge, soweit nicht anders vereinbart, am Drehtag das umzusetzende Fahrzeug zur Verfügung. Bei Umsetzten oder Transfer mit rotem, EU oder Kurz Kennzeichen muss das Fahrzeug fahrbereit sein und darf keine Mängel aufweisen, welche im Sinne der StVZO das Benutzen im Straßenverkehr beeinträchtigen.

7.4 Verspätet sich die Fahrzeugübergabe am Produktionsort um mehr als 30 Minuten, so wird für jede angefangene halbe Stunde an den Kunden (Produktion) 15,00 Euro berechnet.

7.5 Ist ein Fahrzeug nicht am vereinbarten Ort, sowie wegen eines Defekts oder erheblicher Mängel nicht zu überfuhren, werden 75 % des Überführungspreises berechnet.

7.6 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass durch Krankheit, Urlaub oder sonstige Ausfälle seiner Mitarbeiter die Erfüllung seiner Leistungen nicht beeinträchtigt wird.

7.7 Ist der Auftragnehmer nicht in der Lage, seine Leistungen zu erfüllen, so hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

8. Zahlung

8.1 Für die Berechnung von Servicedienstleistungen gelten die angebotenen Preise zzgl. der zurzeit gültigen MwSt. Sonderleistungen werden separat in Rechnung gestellt. Die Rechnungen des Auftragnehmers sind sofort ohne Abzug zu begleichen.

8.2 Zahlungsverzüge gelten ab dem 14. Tag nach Rechnungseingang. Bei Zahlungsverzug werden 8% Verzugszinsen p. a. über dem Basiszinssatz zzgl. 10,50 Euro Bearbeitungsgebühr berechnet.

8.3 Eine Forderung gilt als bezahlt, wenn diese unter Angaben der genauen Rechnungsnummer auf das vorgesehene Konto gutgeschrieben ist.

8.4 Verauslagte Kosten werden durch angefordertes V-Geld oder Vorauszahlungen verrechnet oder ggf. nachberechnet.

8.5 Mietzahlungen für vermittelte Fahrzeuge müssen vorab an CFM geleistet werden. Der späteste Zahlungseingang ist 2 Tage vor Einsatz, des vermittelten Fahrzeugs.

8.6 Fahrzeuggebern wird die vereinbarte Mietzahlung nach dem Fahrzeugeinsatz abzgl. einer Vermittlungsprovision von 10% ausgezahlt. Eine Auszahlung erfolgt vor Ort oder per Überweisung.

8.7 Bei Fahrzeuggebern, die Vorsteuer-Abzugsberechtigte Geschäftsleute sind, erfolgt eine Auszahlung auf Rechnungsstellung zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

9. Haftung

9.1 CFM haftet nicht gegenüber der Produktion auf nicht erbrachte Vermittlungsleistung und Erfüllung. Für die Erfüllung sowie für Mängel der vermittelten Fahrzeuge sind die jeweiligen Vertragspartner verantwortlich.

9.2 Vertragspartner im Vermittlungsgeschäft sind Fahrzeugeber und Produktion.

9.3 Bei Schäden an vermittelten Fahrzeugen die am Einsatzort oder auf dem Transportweg zu einem versetzten Drehort eintreten, übernimmt CFM keinerlei Haftung. Hierfür haftet die allgemeine Drehortversicherung der Produktion.

9.4 Fahrzeuge werden nur an Produktionen vermittelt welche eine Drehort-Versicherung nachweislich besitzen oder eine Erklärung zur Vollhaftung abgeben. Entsprechende Policen müssen hierzu vor Produktionsbeginn vorliegen.

9.5 Reguliert werden Transportschäden von vermittelten Fahrzeugen, die auf dem Weg zum Drehort oder auf dem Weg zum Fahrzeuggeber verursacht wurden.

9.6 CFM haftet nicht für Schäden die aus einer erbrachten Servicedienstleistung wie Umsetzen, Fahrzeugtransfer von produktionseigenen oder Fahrzeugen Dritter entstanden sind.

9.7 Für Schäden an Produktionseigenen oder Fahrzeugen dritter, die aus Fahrzeuganlieferung durch CFM oder seines Erfüllungsgehilfen nachts oder in den frühen Morgenstunden ausgeführt werden, haftet der Auftraggeber (Produktion) mit Beginn der Fahrzeugabstellung. Es wird keine Haftung für bestehende Schäden und technische Defekte sowie Schäden welche infolge eines technischen Defektes, gleich welcher Art, entstanden sind übernommen.

9.8 CFM übernimmt keine Haftung für bewegliche Gegenstände vor, während und nach der Servicedienstleistung wie Umsetzten, Fahrzeugtransfer von produktionseigenen oder Fahrzeuge Dritter.

9.9 Liefertermine werden bei Auftragserteilung nur unter Vorbehalt genannt bzw. angenommen. Für Lieferverzug in Folge von Panne, technischen Defekten, Ausfall eines Subunternehmers oder höherer Gewalt wird keine Haftung übernommen. Insbesondere gilt diese auch bei verspätetem Auftragseingang und für verkehrsbedingte Verzögerung.

10. Datenschutz

10.1 CFM verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung aller erhaltenen Daten.

10.2 Der Fahrzeuggeber ermächtigt CFM alle bereitgestellten Fotos der angebotenen Fahrzeuge zu Präsentationszwecken und Marketingaktionen zu nutzen. Der Kunde versichert, dass Fotos und Ihr Gebrauch keine Urheber oder sonstige Rechte Dritter verletzen. Dieses ist durch den Fahrzeuggeber sicherzustellen. Gleichzeitig stellt der Fahrzeuggeber CFM in vollem Umfang von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

10.3 Der Fahrzeuggeber wird gemäß § 33 BDSG und 3 TDDSG belehrt, dass seine Daten im Rahmen der Vertragsbeziehungen gespeichert, verarbeitet und zur Vermittlung dienliche Weitergabe an die Produktion weitergeleitet wird.

10.4 CFM ist berechtigt, den von Nutzern eingestellten Inhalten technisch so zu bearbeiten, aufzubereiten und anzupassen, dass diese auch auf mobilen Empfangsgeräten oder in Softwareapplikationen von Dritten dargestellt werden können.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenbestimmungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform.

11.2 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin.

11.3 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in seinem übrigen Teilen verbindlich, sollte eine Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden sich die Vertragspartner unverzüglich bemühen, den mit der unwirksamen Regelung erstrebten wirtschaftlichen Erfolg auf andere, rechtlich zulässige Weise zu erreichen.